Personalausweis PRODUKT / DIENSTLEISTUNG

Neuer Personalausweis ab dem 01.11.2010.

Umfassende Informationen für Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltung finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

Sie benötigen einen Personalausweis, wenn Sie Deutsche/r (im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes) sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben.  Es kann auch bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden. In diesen Fällen müssen die Sorgeberechtigten bei Antragstellung ihre Zustimmung schriftlich geben.

Jeder Ausweispflichtige muss im Besitz eines gültigen Ausweises sein.
Nach § 7 Abs. 1 Landespersonalausweisgesetz (LPAuswG) ist der Inhaber einer Personalausweises verpflichtet, spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Ausweises einen neuen zu beantragen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, handeln Sie ordnungswidrig, dies kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld zur Folge haben.

[Notwendige Unterlagen]
[Gebühren]
[Ansprechpartner/innen]
[Ähnliche Produkte / Dienstleistungen]

Allgemeine Informationen:

Ausweisdokumente sind grundsätzlich am Ort der Hauptwohnung zu beantragen. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, müssen Sie persönlich im Bürgerbüro oder Ihrer örtlichen Verwaltungsstelle vorbeikommen. Den Ausweis kann auch eine andere Person für Sie abholen. Vergessen Sie in diesem Fall nicht, dieser Person eine Vollmacht und Ihren alten oder vorläufigen Personalausweis -sofern vorhanden- mitzugeben

Besonderheiten:

Für dringende Fälle gibt es die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Er ist für 3 Monate gültig und wird im Bürgerbüro sofort ausgestellt.

Wer einen gültigen Reisepass hat, ist von der Ausweispflicht befreit. Ebenso können Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einer Pflegeanstalt untergebracht sind, von der Ausweispflicht befreit werden. 

Die Geltungsdauer der Ausweise ist unterschiedlich. Bei Personen unter 24 Jahren, ist der Ausweis 6 Jahre gültig, bei Personen ab 24 Jahren wird er auf 10 Jahre ausgestellt.

Bearbeitungsfristen:

Wie lange es dauert bis Sie Ihren endgültigen Personalausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen. In der Ferienzeit kann es unter Umständen auch länger dauern.

Verlust von Ausweispapieren

Haben Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass verloren, oder wurde er gestohlen, müssen Sie dies unverzüglich hier im Bürgerbüro oder bei Ihrer Verwaltungsstelle anzeigen. Sollten Sie Ihre Papiere wieder finden , teilen Sie uns dies bitte ebenfalls sofort mit.

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Notwendige Unterlagen: 

Bitte bringen Sie folgendes mit:

  • Ihren alten Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass. Falls Sie zum ersten Mal einen Ausweis beantragen, Ihren Ausweis verloren haben oder er gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild, und zusätzlich eine Geburtsurkunde, eine Familienbuchabschrift oder Ihr Stammbuch mit.
  • 1 Paßbild aus neuester Zeit
    Format des Bildes: 35x45 mm (Gesichtsgröße mindestens 32 mm, höchstens 36 mm).
    Denken Sie daran, dass das Bild eine gute Qualität haben muss, das heißt  z.B. es muss kontrastreich sein, damit es bei der Herstellung des Personalausweises deutlich wiedergegeben werden kann. Die Verwendung selbst angefertigter Bilder bzw. von Bildern aus Fotoautomaten ist aufgrund unserer Erfahrungen in der Regel nicht möglich. Beachten Sie hierzu die "Foto-Mustertafel für Personaldokumente".

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Rechtliche Grundlagen:

Bundespersonalausweisgesetz, § 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland , Artikel 116 Begriff des Deutschen
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

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Gebühren: 

Der Personalausweis kostet 8 Euro. Der erste Ausweis ist gebührenfrei, wenn sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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Ihre Ansprechpartner/innen:  

[Bürgerbüro]

Team Bürgerbüro

Bürgerbüro
Rathaus am Holzmarkt
Holzmarkt 5
76646 Bruchsal

Tel.: 07251/79-500
Fax: 07251/79-611
E-Mail: Buergerbuero@Bruchsal.de

Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag: 9.00 - 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
Samstag: 9.00 - 12.00 Uhr



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Ihre Ansprechpartner/innen: Personalausweis - Verwaltungsstellen:

[Verwaltungsstellen]

Susanne Baur

Verwaltungsstelle Helmsheim
-
Kurpfalzstraße 58
76646 Bruchsal

Tel.: 07251/5124
Fax: 07251/56139
E-Mail: Verwaltungsstelle.Helmsheim@Bruchsal.de

Montag, Mittwoch, Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr


Daniela Borrmann

Verwaltungsstelle Untergrombach
-
Obergrombacher Straße 11
76646 Bruchsal

Tel.: 07251/79-721
Fax: 07251/79-729
E-Mail: Daniela.Borrmann@Bruchsal.de

Montag, Mittwoch, Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr


Ingrid Butterer

Verwaltungsstelle Obergrombach
-
Rathausplatz 1
76646 Bruchsal

Tel.: 07251/79-732
Fax: 07251/79-739
E-Mail: Ingrid.Butterer@Bruchsal.de

Montag, Mittwoch, Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr


Susanne Scholz

Verwaltungsstelle Heidelsheim
-
Merianstraße 18
76646 Bruchsal

Tel.: 07251/5188
Fax: 07251/59188
E-Mail: Susanne.Scholz@Bruchsal.de

Montag, Mittwoch, Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr


Isabel Wirblich

Verwaltungsstelle Untergrombach
-
Obergrombacher Straße 11
76646 Bruchsal

Tel.: 07251/79-721
Fax: 07251/79-729
E-Mail: isabel.wirblich@bruchsal.de

Montag, Mittwoch, Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr


Gerlinde Witt

Verwaltungsstelle Büchenau
-
Au in den Buchen 81
76646 Bruchsal

Tel.: 07257/2037
Fax: 07257/5392
E-Mail: Gerlinde.Witt@Bruchsal.de

Montag, Mittwoch, Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr


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