| Personalausweis | PRODUKT / DIENSTLEISTUNG |
Neuer Personalausweis ab dem 01.11.2010. Umfassende Informationen für Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltung finden Sie unter www.personalausweisportal.de. Sie benötigen einen Personalausweis, wenn Sie Deutsche/r (im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes) sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Es kann auch bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden. In diesen Fällen müssen die Sorgeberechtigten bei Antragstellung ihre Zustimmung schriftlich geben. Jeder Ausweispflichtige muss im Besitz eines gültigen Ausweises sein. |
[Notwendige Unterlagen] [Gebühren] [Ansprechpartner/innen] [Ähnliche Produkte / Dienstleistungen] |
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Allgemeine Informationen: Besonderheiten: Für dringende Fälle gibt es die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Er ist für 3 Monate gültig und wird im Bürgerbüro sofort ausgestellt. Wer einen gültigen Reisepass hat, ist von der Ausweispflicht befreit. Ebenso können Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einer Pflegeanstalt untergebracht sind, von der Ausweispflicht befreit werden. Die Geltungsdauer der Ausweise ist unterschiedlich. Bei Personen unter 24 Jahren, ist der Ausweis 6 Jahre gültig, bei Personen ab 24 Jahren wird er auf 10 Jahre ausgestellt. Bearbeitungsfristen:
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Notwendige Unterlagen:Bitte bringen Sie folgendes mit:
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Rechtliche Grundlagen:Bundespersonalausweisgesetz, § 1 Ausweispflicht(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland , Artikel 116 Begriff des Deutschen
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Gebühren:Der Personalausweis kostet 8 Euro. Der erste Ausweis ist gebührenfrei, wenn sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
Ihre Ansprechpartner/innen:[Bürgerbüro] |
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Team Bürgerbüro |
Bürgerbüro Rathaus am Holzmarkt Holzmarkt 5 76646 Bruchsal
Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag: 9.00 - 18.00 Uhr |
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Ihre Ansprechpartner/innen: Personalausweis - Verwaltungsstellen:[Verwaltungsstellen] |
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Susanne Baur |
Verwaltungsstelle Helmsheim - Kurpfalzstraße 58 76646 Bruchsal
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: geschlossen Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
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Daniela Borrmann |
Verwaltungsstelle Untergrombach - Obergrombacher Straße 11 76646 Bruchsal
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: geschlossen Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
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Ingrid Butterer |
Verwaltungsstelle Obergrombach - Rathausplatz 1 76646 Bruchsal
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: geschlossen Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
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Susanne Scholz |
Verwaltungsstelle Heidelsheim - Merianstraße 18 76646 Bruchsal
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: geschlossen Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
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Isabel Wirblich |
Verwaltungsstelle Untergrombach - Obergrombacher Straße 11 76646 Bruchsal
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: geschlossen Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
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Gerlinde Witt |
Verwaltungsstelle Büchenau - Au in den Buchen 81 76646 Bruchsal
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: geschlossen Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
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